Erwachsene, die der Hilfe im Sinne des Betreuungsrechts (§§ 1896 ff Bürgerliches Gesetzbuch) bedürfen, werden auf Antrag durch einen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Die Betreuer helfen u.a. bei Finanzangelegenheiten, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen, der gesundheitlichen Versorgung, der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten und der Lösung von Alltagsproblemen.
In den Betreuungsvereinen werben, beraten und begleiten hauptamtliche Mitarbeiter ehrenamtliche Betreuer, unterstützen diese zum Beispiel beim Kontakt mit Amtsgerichten, Behörden und Institutionen. Die Betreuungsvereine stehen den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern bei schwierigen Entscheidungen bei, organisieren den Austausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern, bieten regelmäßig Fortbildungen an und stehen darüber hinaus auch selbst für Betreuungen zur Verfügung.
Sei es der Weg zur Arbeit, ein Arztbesuch, Freizeitaktivitäten oder ein Treffen mit Freunden, Spezialfahrzeuge ermöglichen ein praktisches und bequemes Fahren ohne mühsames Umsetzen und ohne Unterbringungsprobleme für Rollstühle. In bestimmten Fällen übernimmt die Krankenkasse eine begrenzte Anzahl von Fahrten. Ihr DRK-Kreisverband informiert Sie über Bedingungen und Kosten bei Fahrten, die die Krankenkasse oder weitere Sozialhilfeträger nicht übernehmen.
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Der Familienunterstützende Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und ihre Familien mit Behinderungen zu Hause oder außerhalb, einzeln oder in Gruppen. Die Betreuung erfolgt u. a. durch ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, FSJler, die durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen begleitet werden. Letztere koordinieren und organisieren die Angebote des FuD und fungieren als Beratungsstelle für Betroffene und ihre Angehörigen.
Nach § 30 SGB IX umfassen Früherkennung und Frühförderung medizinische sowie nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische, psychosoziale Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten. Neben diesen Therapie- und speziellen Förderangeboten zeigen sie der ganzen Familie sinnvolle Lebensperspektiven auf. Dabei kooperieren verschiedene Berufsgruppen interdisziplinär.
Die Sozialstationen des Deutschen Roten Kreuzes unterstützen Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit bei der alltäglichen Hausarbeit oder übernehmen Einkäufe. Die Leistungen sollen entlasten und helfen, den Alltag zu Hause weiterhin zu meistern. Die Übernahme der Kosten für diese Dienstleistung hängt von der persönlichen Situation ab. Eine Kostenübernahme ist z.B. durch den Sozialhilfeträger, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung möglich.
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Sie richten sich an Erwachsene, die psychisch erkrankt und Menschen, die von einer psychischen Erkrankung bedroht sind, an ihre Angehörigen und wichtige Personen im sozialen Umfeld der Betroffenen. Die Mitarbeiter der psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen halten ein niedrigschwelliges Angebot vor, das dazu befähigen soll, auch mit einer psychischen Erkrankung im gewohnten Sozialraum zu leben. Stabilisierung und Krisenmanagement stehen dabei im Vordergrund.
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Die Schulassistenz richtet sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die einer individuellen Unterstützung und Begleitung während des Unterrichts bedürfen. Mit Hilfe der persönlichen Assistenz soll erreicht werden, dass das Kind im Umgang mit seiner Behinderung soweit wie möglich selbständig wird und behinderungsbedingte Beeinträchtigungen aufgefangen werden, so dass das Kind am Regelunterricht teilhaben kann.
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