Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz unterstützt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft in allen Bereichen des Lebens. Gleichzeitig setzt sich die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz dafür ein, dass die gesellschaftlichen Bedingungen weiterentwickelt werden, um langfristig die Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu gewährleisten.
Das Deutsche Rote Kreuz begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderungen insbesondere:
- durch anwaltschaftliche Vertretung
- mit einem großen Angebot von Möglichkeiten zur Teilhabe und Teilnahme
- bei der Wahrnehmung und Ausübung ihrer Rechte und Pflichten und der Stärkung von Eigenverantwortung
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf selbständige und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies schließt alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung oder ihrem Lebensort ein.
Die Einrichtungen und Dienste des DRK setzen diese Grundsätze zu ihren Angeboten passend um. Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz orientiert sich am individuellen Hilfebedarf und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen.
- Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben
- berufsfördernde, pädagogische, pflegerische und technische Angebote durch Einrichtungen und Dienste
- Information, Beratung und Vermittlung
- Begleitung, Assistenz und Betreuung
- Freizeitangebote
- Unterstützung der Selbsthilfe
Die Behindertenhilfe im Deutschen Roten Kreuz wendet sich an alle Menschen mit Behinderungen in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenssituationen und stellt die jeweils erforderlichen Angebote zur Unterstützung zur Verfügung.
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Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
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