Die DRK-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beraten Schuldner und helfen ihnen, einen Weg aus den Schulden zu erarbeiten.
- Die Beratungsstellen besprechen gemeinsam mit dem Schuldner Lösungsmöglichkeiten
- analysieren gemeinsam die finanzielle Situation
- besprechen mögliche Einsparmöglichkeiten und Verhaltsänderungen
- stellen einen Haushaltsplan zur sinnvollen Einteilung des zur Verfügung stehenden Haushaltsgeldes auf
- besprechen einen möglichen Schutz bei Lohn- und Kontopfändungen oder vor drohenden Zwangsvollstreckungen
- vermitteln zwischen Schuldnern und Gläubigern und vereinbaren realistische Ratenzahlungen
- beraten über Schuldenschutzverfahren und über die Möglichkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Die Beratung ist für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Regel kostenlos. Die Schuldnerberatungsstellen vor Ort dürfen nur die im Landkreis/Stadt wohnenden Schuldner beraten.
Vorherige Anmeldung und Terminabsprachen sind in der Regel notwendig. Die Beratung ist von einer freiwilligen Entscheidung der Ratsuchenden geprägt.
Die DRK-Schuldnerberatung leistet uneigennützig Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) steht der Mensch im Mittelpunkt der Arbeit. Gemäß dem DRK-Grundsatz der Menschlichkeit ist der Umgang mit den Ratsuchenden geprägt von Wertschätzung und Respekt.
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
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